Bachufergehölze betonen den Verlauf von Fliessgewässern in der Landschaft und prägen und gliedern diese mit jahreszeitlich wechselnden Strukturen und Farbklängen. Der Pufferstreifen entlang der Gehölze bildet einen wertvollen Übergang zur landwirtschaftlich genutzten Fläche.
Mindestanforderungen Bachuergehölz
- Mindestlänge 10m, bestehend aus einheimischen Gehölzarten.
- Darf nicht bereits als Hecke mit Code 852 oder Code 857 angemeldet sein.
- Kann auch als Wald ausgeschieden sein.
- Breite des Gehölzes max. 10m.
- Durchgehend oder lückig bestockt.
- Mehr als die Hälfte des Bestandes mit einer Mindesthöhe von 1.5m.
Mindestanforderungen Pufferstreifen
- Mindestbreite 3m ab dem Aussenrand des Gehölzes.
- Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger (Einzelstockbehandlung erlaubt).
- Beweidung bei günstigen Bodenverhältnissen erlaubt, ausser auf Streuefläche.
- Darf auf BFF-Flächen sein.
Beiträge
- Basisbeitrag Fr. 10 pro 10 Laufmeter
- Der Beitrag wird pro Bachseite ausbezahlt