Gestufte, reich strukturierte Waldränder mit einem gut ausgebildeteten Strauchgürtel sind in unserer Kulturlandschaft selten geworden. Sanft gebuchtete Übergänge von Wald und Offenland bereichern das Bild der Landschaft und geben ihr ein unverwechselbares Gepräge.
Mindestanforderungen
- Wald und angrenzende LN gehören zum selben Betrieb.
- Angrenzender Waldrand wurde aufgewertet und weist eine Stufung von 5-10m und/oder Buchtung gemäss Beratung/Instruktion Förster.
- Eine gezielte Pflege erhält bzw. fördert die Verzahnung von Gehölz und angrenzender LN.
- Neophyten und unerwünschte Pfanzen sind zu bekämpfen.
Beiträge
- Basisbeitrag: Fr. 80 pro 100 Laufmeter.
- Pauschale Bonuskomponente von 25% auf den Basisbeitrag im Gebiet mit Vorrang Landschaft Nr. 127.
Es zählen auch Säume entlang bereits früher aufgewerteter Waldränder.