Region

Perimeter Oberthurgau

Projektgebiet

Das Projektgebiet Oberthurgau mit einer Fläche von rund 178km2 umfasst den östlichen Teil des Kantons Thurgau. Im Nordosten wird es durch den Bodensee begrenzt, im Süden durch die Kantons­grenze zu St. Gallen und im Westen durch die Gemeinde­grenzen von Münsterlingen, Langrickenbach, Erlen, Hohen­tannen und Bischofszell. Tiefster Punkt des Projekt­gebiets ist das Bodensee­ufer auf rund 400 m.ü.M. Der höchste Punkt liegt im Süden bei Wilen-Gottshaus auf rund 620 m.ü.M.

Bodensee-Ufer

Bodensee

Der Bodensee prägt die Landschaft des Ober­thurgaus. Einerseits bietet er reizvolle, teilweise natur­belassene Uferland­schaften, anderer­seits ist er von jedem grösseren Aussichts­punkt gut einsehbar und trägt zum attraktiven Panorama massgeblich bei.

Panorama Kulturlandschaft

Kulturlandschaft

Die landwirtschaftliche Nutzung ist sehr vielfältig und produktiv. Das Gebiet ist land­schaftlich geprägt von grossen, oft mehrere Hektaren umfassenden Äckern, Wiesen sowie Obstgärten und -anlagen. Hochstamm-Obstgärten und Nieder­stamm-Obstanlagen wechseln sich ab. Im Norden am Bodensee überwiegen eher die Nieder­stamm-Obstanlagen, im Süden eher die Hochstamm-Obstgärten.

Hudelmoos

Naturflächen

Vom Menschen wenig beeinflusste Naturflächen sind nur wenige vorhanden. Die grössten sind das Hudelmoos und das Möösli. Sie liegen als Naturoasen von 25 ha inmitten der landwirt­schaftlich genutzten Kultur­landschaft. Das Hudelmoos ist das einzige Hochmoor des Kantons Thurgau und wurde zusammen mit der Hochebene um Zihlschlacht in das Bundes­inventar der Landschaften und Natur­denkmäler von nationaler Bedeutung aufgenommen.

Naturwiese

Naturwiesen

Weitaus am meisten Fläche nehmen die Natur­wiesen ein, mehr als alle Acker­kulturen zusammen. Mit ihren blühenden Blumen, vor allem Löwenzahn, Wiesen­schaumkraut und Hahnenfuss tragen sie zu einem farbigen, intakten Landschaft­sbild bei. Die Natur­wiesen treten häufig kombiniert mit Hochstamm-Obstgärten auf.

Hauptwil

Gewässer

Neben dem Hudelmoos und den Waldflächen prägen die Hauptwiler Weiher, naturnahe Abschnitte am Seeufer sowie vereinzelt kleine Weiher und Kleinseen mit Schilfgürteln und Ufergehölz die Landschaft mit. Die Kultur­landschaft des Oberthurgaus ist ausserdem von zahlreichen Bachläufen durchzogen. Die Bachläufe sind von Bachufer­gehölzen begleitet. Die oftmals mit markanten Bäumen durch­setzten Bachufer­gehölze prägen die Landschaft massgeblich mit.


Gebiete mit Vorrang Landschaft

Vorrang Landschaft Oberthurgau

Im kantonalen Richtplan werden Gebiete mit Vorrang Landschaft definiert. Der Kanton will die Struktur und Eigenart dieser Gebiete erhalten und fördern und wendet dazu spezielle Beurteilungs­massstäbe im Bereich Landschaft an. Es bestehen hier beispiels­weise erhöhte Anforderungen an bauliche Eingriffe. Land­wirtschafts­zonen mit besonderen Nutzungen (z.B. boden­unabhängige Produktion) werden nur in Ausnahme­fällen zugelassen.

Genaue Informationen über die einzelnen Gebiete sind auf der Website des Kantons (ARE) zu finden.

Folgende Vorranggebiete liegen ganz oder teilweise im Projektperimeter:

Nr. Bezeichnung Info (ARE)
114 Bodenseeufer Kreuzlingen-Romanshorn PDF
115 Bodenseeufer Romanshorn-Arbon-Horn PDF
116 Hauptwiler Rinne, Bischofsberg PDF
117 Sittertal PDF
118 Hudelmoos und Umgebung PDF
119 Drumlinlandschaft Götighofen-Buchackern-Zihlschlacht PDF
120 Thurtal Kantonsgrenze-Kradolf PDF
123 Sommeri PDF
124 Birwinken-Klarsreuti-Mattwil PDF
125 Glaziallandschaft Langrickenbach-Bottighofen PDF
151 Felsenholz PDF
152 Gebiete westlich Roggwil PDF
153 Kulturlandschaft zwischen Aach und Wiler Bach PDF
154 Aachebene südlich Engishofen PDF
Schutz- und Entwicklungsziele 114 115 116 117 118 119 120 123 124 125 151 152 153 154
Erhalten und fördern der Hochstamm-Obstgärten                
Acker-Mosaik schaffen mittels schmaler Äcker, Brachen, Ackerschonstreifen etc.          
Erhalten und fördern der Hochäcker                    
Fördern und erhalten der Ackerterrassen                  
Betonen des Reliefs der Drumlins durch Ein­zelbäume, Baumreihen, Hecken                        
Erhalten und fördern der Ufergehölze                  
Fördern der landschaftlichen Vielfalt, insbesondere er­gänzen Hecken, Gebüsch, Hochstamm-Obstgärten                  
Schliessen der Hochstamm-Obstgärten um die Siedlungen                        
Zusammenspiel Bach-Obstbau-Weiler nicht schmälern                          
Erhalten des Kleinreliefs                    
«Entplastifizieren» der Aussichtslagen (Folientunnels etc.)                          
Dynamik von Ufern, Flüssen und Bächen erhalten bzw. fördern                
Weiterentwicklung der Moorumgebung                          
Fördern der kleinräumigen Landnutzungsformen im Wald und auf offenem Feld                          
Überprüfen der Übernetzung von Obstplantagen                          
Sicherstellen der Aussichtslagen