Kantonaler Richtplan 2009
Im Kapitel «Landwirtschaftsgebiete» (2.2) des Kantonalen Richtplans wird hinsichtlich der Landschaftsqualität bei den Planungsgrundsätzen festgehalten, dass die landwirtschaftliche Nutzung «so zu gestalten ist, dass der Charakter der Landschaft erhalten bleibt, die Artenvielfalt vergrössert und die ökologischen Verhältnisse verbessert werden können.»
Projektziele
- Die Leistungen der Landwirtschaft zugunsten der Qualität der Kulturlandschaft fördern und besser in Wert setzen.
- Den Nutzen eines Landschaftsqualitätsprojektes für Gemeinden aufzeigen und sie für ein ideelles und finanzielles Mit-Engagement gewinnen.
- Der Bevölkerung den Wert der Kulturlandschaft und die Thurgauer Landwirtschaft näher bringen.
- Die Identität und die Bekanntheit der Produkte aus der Region fördern.
Dynamische Weiterentwicklung
In einer ersten Projektphase von 2014 bis 2021 sind insgesamt fünf regionale Landschaftsqualitäts-Projekte geplant. Mittelfristig soll so jeder Landwirtschaftsbetrieb im Kanton die Möglichkeit erhalten, an einem LQ-Projekt teilzunehmen.
Die Entwicklung der Landschaft ist dynamisch und hängt von zahlreichen sich verändernden Rahmenbedingungen und Wertvorstellung ab. Das LQ-Projekt soll auf diese Dynamik – auch was beispielsweise die Akzeptanz und Beteiligung am Projekt oder einzelnen Massnahmen anbelangt – entsprechend reagieren können. Es ist deshalb bereits 2015 eine Projektbeurteilung durch die Trägerschaft vorgesehen, auf deren Basis allenfalls (moderate) Projektanpassungen vorgeschlagen werden. Die bereits abgeschlossenen Vereinbarungen mit den Landwirten sind davon nicht tangiert.
Das Projekt endet im Jahre 2021 und kann bei genügender Zielerreichung – zwei Drittel der Betriebe müssen sich bis dann am Projekt beteiligen oder zwei Drittel der Fläche ins Projekt integriert sein – gemäss Richtlinie des Bundes weitergeführt werden.
«Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Landwirtschaft im Thurgau eine grosse Bedeutung hat. Nebst dem wichtigen Aspekt der Lebensmittelproduktion werden Funktionen wie Landschaftspflege, Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt sowie der Ökosysteme und nicht zuletzt auch Erholung und Tourismus in den Überlegungen gebührend berücksichtigt.» Kantonaler Richtplan 2009