Projektziele

Kantonaler Richtplan 2009

Im Kapitel «Landwirtschaftsgebiete» (2.2) des Kantonalen Richtplans wird hinsichtlich der Landschafts­qualität bei den Planungs­grundsätzen festgehalten, dass die landwirt­schaftliche Nutzung «so zu gestalten ist, dass der Charakter der Landschaft erhalten bleibt, die Artenvielfalt vergrössert und die ökologischen Verhältnisse verbessert werden können.»

Bäume ohne Laub
«Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Landwirtschaft im Thurgau eine grosse Bedeutung hat. Nebst dem wichtigen Aspekt der Lebensmittelproduktion werden Funktionen wie Landschaftspflege, Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt sowie der Ökosysteme und nicht zuletzt auch Erholung und Tourismus in den Überlegungen gebührend berücksichtigt.» Kantonaler Richtplan 2009