Landschaftsqualitäts-Projekte werden von regionalen Projektgruppen in Zusammenarbeit mit kantonalen Ämtern und diversen Interessengruppen nach Vorgaben des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) ausgearbeitet. Die Initiierung der Projekte erfolgt dabei von der Basis her (bottom-up). Im Kanton Thurgau wurde die Initiative von den Agroberatungsvereinen ergriffen. Dies sind Beratungsgruppen, welche sich um Öffentlichkeitsarbeit, Weiterbildung und den Informationsfluss zwischen kantonalen Stellen und der Landwirtschaft kümmern.
Nebenstehende Grafik zeigt schematisch die Organisation der LQ-Projekte im Kanton Thurgau. Oberste Koordinationsstelle ist die Steuerungsgruppe, die einzelnen regionalen Projekte werden durch die jeweiligen Trägervereine koordiniert.
Partizipation aus der Bevölkerung ist auch nach dem Projektaufbau möglich, so z.B. über GemeindevertreterInnen, über regionale Interessenverbände oder über Anfragen an die Trägervereine.
Gestaltungsspielraum
BLWLandschaftsqualitätsbeiträge sind projektbezogen konzipiert und räumen den Regionen Gestaltungsspielraum ein:
- Eine regionale Trägerschaft oder der Kanton erarbeitet für ein Projektgebiet (Talschaft, Naturpark, Bezirk etc.) gestützt auf bestehende Grundlagen und unter Einbezug von Bevölkerung und Landwirtschaft ein Dossier mit Landschaftszielen und Massnahmen.
- Aufbauend darauf erstellt die kantonale Fachstelle einen Bericht mit Massnahmenkonzept und projektspezifischen Beitragsansätzen für die Landwirtschaft. Der Bericht wird dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eingereicht.
- Der Bund nimmt das Konzept ab und bewilligt die Umsetzung.
- Im Rahmen der Umsetzung schliesst der Kanton mit den Bewirtschaftern zeitlich befristete, verlängerbare Vereinbarungen ab und richtet jährlich einen betriebsspezifischen Landschaftsqualitätsbeitrag aus.
Anforderungen
BLWDie fachliche Prüfung der Anforderungen der eingereichten Landschaftsqualitätsprojekte erfolgt in einer verwaltungsinternen Kommission, welche aus Vertretern des BLW und einem Vertreter des BAFU zusammengesetzt ist. Die drei Beurteilungskriterien sind auf die in der DZV definierten Mindestanforderungen (Art. 64 Abs. 1) ausgerichtet:
- Regionale Verankerung der Landschaftsziele: Die Ziele tragen den Planungsgrundlagen des Projektgebiets Rechnung. Sie wurden entweder aus bestehenden, konsultativ erarbeiteten Zielsetzungen hergeleitet oder unter Einbezug der Akteure im Projektgebiet definiert.
- Zielgerichtete, umsetzbare Massnahmen: Das Massnahmenkonzept ist auf die definierten Landschaftsziele ausgerichtet und wurde unter Einbezug der Landwirtschaft entwickelt. Es weist ein den Landschaftszielen entsprechendes Verhältnis zwischen aufwertenden und erhaltenden Massnahmen auf.
- An Leistungen und Werten orientierte Beitragsansätze: Die Beitragsansätze sind leistungsorientiert (Ertragsausfall, Zusatzaufwand, Rationalisierungsverzicht) und wertebasiert (Bonus von bis zu 25%).