Blumenreiche farbige Streifen entlang von Strassen und Wegen sind für Wanderer und Erholunsgsuchende besonders attraktiv. Sie beleben und strukturieren das Landschaftsbild.
Mindestanforderungen
- Entlang von Strassen und Wegen bleibt ab Strassenkante mindestens 1 m ungedüngt.
- Es werden in diesem Bereich minimal 1 und höchstens 3 Mähschnitte genommen.
- Bei Dauerweiden beträgt der Abstand des Zauns vom Wegrand mindestens 1 m.
- Der Beitrag kann je auf beiden Seiten des Weges geltend gemacht werden, auch für BFF. Nicht kumulierbar mit Massnahmen 103 und 205.
- Neben gelben und weissen auch andersfarbige Blüten regelmässig vorhanden.
- Pflegemassnahmen zur Gewährung der Verkehrssicherheit durch Kanton und Gemeinden sind gestattet und haben Vorrang.
Beiträge
- Fr. 25 pro 100 Laufmeter.
- Bonusbeitrag 1: Fr. 6 pro 100 Laufmeter entlang von Wanderwegen und IVS-Wegen sowie in Gebieten mit Vorrang Landschaft.
Nicht auf Kunstwiese mit Code 601 erlaubt.
Gemessen wird ab Beginn Vegetation (nicht ab Markstein).