Traditionell gibt es eine grosse Vielfalt von Ackerkulturen in der Region. Diese bereichern und prägen das Landschaftsbild. Je mehr Kulturen ein Betrieb anbaut, desto grösser ist sein Aufwand.
Mindestanforderungen
- Mindestens 5 verschiedene Ackerkulturen pro Einzelbetrieb. Keine Fruchtfolgegemeinschaften.
- Damit eine Kultur gezählt wird, muss sie jährlich mindestens 10% der Ackerfläche des Betriebes bedecken, oder die Anbaufläche der Kultur ist grösser als 1ha. Kulturen, welche weniger als 10% bedecken, können zusammengezählt werden und gelten beim Überschreiten von 10% oder 1ha als eine Kultur. Kunstwiese zählt stets nur als eine Kultur.
Beiträge
- 5 beitragsberechtigte Kulturen: Fr. 600.−
- 6 beitragsberechtigte Kulturen: Fr. 1‘200.−
- 7 beitragsberechtigte Kulturen: Fr. 1‘800.−
Nur Parzellen in Landschaftsraum I und II.
Einjähriges Freilandgemüse (Code 545) zählt als eine Kultur.