Hochstammobstbäume sind ein prägendes Elemente der Kulturlandschaft in der Region. Sie kommen in verschiedenen Formationen vor, beispielsweise als Streuobstgärten, als Alleen oder als Einzelbäume.
Mindestanforderungen
- Alle gepflegten und gesunden Hochstamm-Obstbäume.
- Anzahl muss während der Projektperiode mindestens gleich bleiben.
- Maximal 40 neue Bäume anmeldbar pro Jahr, Minimalanforderungen für DZ müssen erfüllt sein.
Beiträge
- Basisbeitrag: Fr. 10 pro Hochstamm-Obstbaum.
- Zusatzbeitrag 1: Fr. 2.50 pro Baum ohne BFF/QII.
- Zusatzbeitrag 2: Fr. 30 pro Baum für:
- Einzelstehende Bäume ab 180 cm Stammumfang, wenn im Umkreis von 50 m keine weiteren Bäume stehen.
- Baumgruppen oder Reihen: Max. 5 Bäume mit Stammumfang ab 180 cm innerhalb eines Umkreises von 50 m. Der Abstand zu den nächsten Bäumen muss mehr als 50 m betragen.
- Zusatzbeiträge 1 und 2 können kumuliert werden.
- Nur in LR 1 und 2.