Ackerterrassen sind ein altes Kulturgut von hohem landschaftlichen Wert und zeugen vom einstmals weit verbreiteten Ackerbau. Im Kanton Thurgau finden sich im Vergleich mit anderen Regionen des schweizerischen Mittellandes besonders viele Ackerterrassen. Der grösste Teil der Terrassenstandorte im Kanton Thurgau wird heute als Wies- oder Weideland genutzt.
Mindestanforderungen
- Niveauunterschied mindestens 1m
- Ein- bis zweimalige Mahd
- Keine Planierung
- Keine Düngung im Böschungsbereich
- Nur Herbstweide
- Nicht entlang von Strassen
Beiträge
- Fr. 10 pro 20 Laufmeter
- Zusatzbeitrag: Fr. 5 pro 20 Laufmeter, wenn beidseitig angrenzendes Ackerland auf der eigenen Betriebsfläche.
- Bonusbeitrag in Gebieten mit Vorrang Landschaft: Fr. 2.50 (25%) pro 20 Laufmeter.
- Ackerterrassen müssen zwingend im Inventar der Ackerterrassen enthalten sein.
- Bei Ackerterrassen, welche nicht im Inventar enthalten sind, kann das ARE zur Abklärung beigezogen werden.
- Nicht kumulierbar mit Massnahme 107: Pflege steiler Böschungen.
- Nur in LR1 und LR2
Für allfällige spezifische Regelungen ist in allen Gebieten mit Vorrang Landschaft vor Vertragsabschluss das Inventar Ackerterrassen (SL 2010) zu konsultieren.