Steile Böschungen können natürlich oder durch verschiedene Bewirtschaftungsformen entstanden sein. Sie prägen gut sichtbar die Landschaft durch ihre linearen Strukturen und sind aufgrund ihrer Steilheit meist extensiv genutzt.
Mindestanforderungen
- Jährlich mind. 1 Schnitt der Böschung, Schnittgut ist abzuführen.
- Keine Düngung und keine PSM (ausser Einzelstockbehandlungen bei Problemarten).
- Länge mind. 10m, Breite mind. 1m und max. 15m. Niveauunterschied mind. 1m, Neigungswinkel mind. 50%.
- Keine Böschungen, die regelmässig durch die öffentliche Hand bewirtschaftet werden.
- Die Böschungsfläche muss mind. als BFF ext. genutzte Wiese Q1 angemeldet werden.
Beiträge
- Fr. 14 pro a.
- Nicht kumulierbar mit Massnahme 101: Ehemalige Ackerterrassen.
- Nur LR 2 und LR 3.