Förderung verschiedener farbiger Zwischenkulturen, die nach der Ernte im August bis zum Ackerumbruch den Boden bedecken.
Mindestanforderungen
- Mindestens 30a.
- Phacelia, Rübsen, Senf, Inkarnatklee, Landsberger Gemenge, Guizotia, Sonnenblume, weitere blühende Zwischenfrüchte bzw. Mischungen von Zwischenfrüchten.
- Ansaat bis zum 15. August, damit sie blühen.
- Ackerumbruch oder Nutzung frühestens ab 15. November.
Beiträge
- Basisbeitrag: Fr. 2 pro a.
- Zusatzbeitrag: Fr. 0.50 pro a ab zwei farbigen Kulturen.
- Mischungen von unterschiedlichen Zwischenfrüchten zählen nur als eine farbige Kultur.
- Nur in LR 1–3.