Mit dem Anbau (auch kleinflächig) von farbigen und teilweise seltenen Kulturen bringen Landwirte Farbtupfer und Vielfalt in die offene Landschaft.
Mindestanforderungen
- Mindestfläche: 50a
- Sortenliste siehe Liste «Liste Ackerkulturen»
- Kombinierbar mit «Vielfältige Fruchtfolge»
- Als Hauptkultur bei der Strukturdatenerhebung angemeldet
Beiträge
- 1 beitragsberechtigte Kultur: Fr. 400.−
- 2 beitragsberechtigte Kulturen: Fr. 1'000.−
- 3 und mehr beitragsberechtigte Kulturen: Fr. 1'500.−
Folgende Ackerkulturen (Hauptkulturen) sind beitragsberechtigt
Rotationsbrachen, Raps, Sonnenblumen, Roggen, Dinkel, Emmer, Hafer, Öl-Lein, Mohn, Kürbisse, Quinoa und Hülsenfrüchte (Ackerbohnen, Lupinen, Eiweisserbsen, Sojabohnen). Hülsenfrüchte auch als Mischkulturen, Kartoffeln (Kartoffeln und Pflanzkartoffeln gelten zusammen nur als 1 Kultur), Tabak, Einjähriges Freilandgemüse, Einjährige Beeren, Spargeln. Die Liste ist nicht abschliessend. Es gilt die aktuelle Kulturenliste Landwirtschaftsamt
Nur in LR 1–3.