Die Naturwiesen prägen massgeblich das traditionelle und typische Landschaftsbild des Oberthurgaus. Sie sind häufig mit Hochstamm-Obstbäumen bestanden. Besonders attraktiv sind sie im Frühling, wenn Löwenzahn, Wiesenschaumkraut und Hahnenfuss in grosser Zahl blühen.
Mindestanforderungen
- Mindestens 20% der Naturwiesen des Betriebes werden erstmals gemäht, wenn der Löwenzahn grösstenteils verblüht ist
- Alle Naturwiesen sind anrechenbar.
- Kunstwiesen gelten ab dem 7. Nutzungsjahr als Naturwiesen.
- Nicht auf Biodiversitätsförderflächen (BFF).
Beiträge
- Basisbeitrag: Fr. 50.– je ha Naturwiese (alle Naturwiesen ohne BFF)